durch die Arbeitsgemeinschaft Eulenschutz im Landkreis Ludwigsburg (im Folgenden AGE genannt)
des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) – Ortsgruppe Oberstenfeld e.V.
Richtlinien
1. Ziele: Förderung von Arbeiten, die ...
* den Eulenschutz unterstützen: Erhalt der Lebensräume, Maßnahmen, die Eulenpopulationen stützen und erweitern usw.,
* die Biologie der Eulen erforschen,
* kultur- und kunstgeschichtliche Aspekte (Eule-Mensch) zum Inhalt haben,
* pädagogische Konzepte der o. a. Punkte beinhalten (z. B.: Didaktik, Schul-, Museumspädagogik).
2. Fördergelder können nur auf Antrag bewilligt und erst nach Einreichung der Originalrechnungen ausbezahlt werden.
3. Für die Bewilligung der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten gilt:
Die Antragsteller haben das Thema der Arbeit (Arbeitstitel) und deren Typ (Semester-, Bachelor-, Masterarbeit, Dissertation usw.), die geplante Inhaltsangabe, die Zielsetzungen der Arbeit sowie das
voraussichtliche Datum der Fertigstellung bei Antragstellung einzureichen. Der Umfang und eine detaillierte Begründung für die beantragten Fördergelder müssen aus dem Antrag ersichtlich sein.
Dem Antrag ist eine Bestätigung der Institution beizufügen, bei der die Arbeit zu fertigen ist. Dieses Begleitschreiben ist von den zu benennenden und betreuenden Lehrkräften zu zeichnen.
Die Unterstützung durch die AGE ist in der geförderten Arbeit zu erwähnen in Kombination mit dem Abdruck der Logos der AGE sowie der zugeordneten NABU-Organisation.
Nach Beendigung der Arbeit ist der AGE umgehend ein kostenfreies Exemplar zu übersenden. Der AGE stehen die kostenlosen Verwertungsrechte, wie z.B. die Veröffentlichung, der Arbeit (evtl. in
Auszügen) zu.
4. Über die Vergabe und die jeweilige Höhe der Fördergelder entscheiden der Koordinator der AGE zusammen mit seinen Stellvertretern, den Redakteuren des Kauzbriefs, dem Kassenverwalter sowie dem
Paten-Verwalter.
5. Mit Antragstellung erklären die Antragsteller ihr Einverständnis mit den o.a. Richtlinien.
Interessiert? Dann: Kontakt