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Förderung
von Studienarbeiten und Projekten
durch die Arbeitsgemeinschaft Eulenschutz im Landkreis
Ludwigsburg (im Folgenden AGE genannt)
des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) – Kreisverband Ludwigsburg
e.V.
Richtlinien
1. Ziele: Förderung
von Arbeiten, die ...
- den Eulenschutz unterstützen: Erhalt der Lebensräume,
Maßnahmen, die Eulenpopulationen stützen und erweitern usw.,
- die Biologie der Eulen erforschen,
- kultur- oder kunstgeschichtliche Aspekte (Eule-Mensch)
zum Inhalt haben,
- pädagogische Konzepte der o.a. Punkte beinhalten
(z.B.: Didaktik, Schul-, Museumspädagogik).
2. Fördergelder
können nur auf Antrag bewilligt und erst nach Einreichung der Originalrechnungen
ausbezahlt werden.
Die Antragsteller haben das Thema der Arbeit (Arbeitstitel) und deren
Typ (Semester-, Diplomarbeit, Dissertation usw.), die geplante Inhaltsangabe,
die Zielsetzungen der Arbeit sowie das voraussichtliche Datum der Fertigstellung
bei Antragstellung einzureichen. Der Umfang und eine detaillierte Begründung
für die beantragten Fördergelder müssen aus dem Antrag ersichtlich sein.
Dem Antrag ist eine Bestätigung der Institution beizufügen, bei der
die Arbeit zu fertigen ist. Dieses Begleitschreiben ist von den zu benennenden
und betreuen den Lehrkräften zu zeichnen.
3. Über die Vergabe und die jeweilige
Höhe der Fördergelder entscheiden der Koordinator
der AGE zusammen mit seinen Stellvertretern, den Redakteuren der Kauzbriefe,
dem Kassenverwalter sowie dem Paten-Verwalter.
4. Nach Beendigung der Arbeit ist der AGE umgehend
ein kostenfreies Exemplar zu übersenden.
5. Der AGE stehen die kostenlosen
Verwertungsrechte, wie z.B. die Veröffentlichung, der Arbeit
zu.
6. Mit Antragstellung erklären die Antragsteller
ihr Einverständnis mit den o.a.
Richtlinien.
Interessiert? Dann: m.kirk@ag-eulenschutz.de
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